Film & Medienbuero Niedersachsen

Filmförderung


Empfehlungen zur

Förderung audiovisueller Medien

am Standort Niedersachsen



Bericht der Projektgruppe

"Filmförderung in Niedersachsen"



Vorgelegt am 12. August 1999



Inhaltsübersicht


I. Auftrag und Zusammensetzung der Projektgruppe


II. Situationsbeschreibung

1. Kulturelle und wirtschaftliche Aspekte der audiovisuellen Produktion
a) Historische Entwicklung
b) Filmwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland
c) Filmförderung durch Bund und Länder
d) Förderung durch Europäische Union und Europarat
e) Fazit

2. Filmförderung in Niedersachsen
a) Landesförderung
b) Förderung aus Rundfunkgebühren

3. Fernsehen in Niedersachsen

4. Multimediaförderung

5. Medienausbildung
a) Berufliche Bildung
b) Weiterbildungsangebote
c) Hochschulen



III. Handlungsfelder

1. Inhalte einer Förderkonzeption
a) Kulturelle Filmförderung
b) Wirtschaftsorientierte Förderung audiovisueller Medien
c) Förderschwerpunkte
d) Medienstandort Niedersachsen
e) Aus- und Weiterbildung

2. Organisationsformen
a) Mediengesellschaft Niedersachsen
b) Länderübergreifende Filmförderung

3. Finanzquellen
a) Kapitalausstattung einer Gesellschaft (einschl. Rundfunkgebühren)
b) Förderung durch Bund, EU und Europarat
c) Fondsfinanzierung

4. Überprüfung des Verfahrens
a) Förderung aus Landesmitteln
b) Förderung aus Rundfunkgebühren
c) Verfahrensvereinfachungen

IV. Schlussfolgerungen

1. Empfehlungen zur Förderung audiovisueller Medien

2. Vorschlag zum weiteren Verfahren


Wenn Sie weitere Informationen wünschen, Anregungen haben oder den Bericht kommentieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Leiter der Projektgruppe (Lutz Bardelle, Tel. 0511/120-6926) oder an die Geschäftsstelle der Projektgruppe (Cornelia Dettmer, Tel. 0511/120-6924), beide zu
erreichen unter folgender Adresse:

Niedersächsische Staatskanzlei, Planckstr. 2, 30169 Hannover, Fax 0511/120-6840.



I. Auftrag und Zusammensetzung der Projektgruppe

Auf Vorschlag der Niedersächsischen Staatskanzlei hat sich am 24. September 1998 eine Projektgruppe zum Thema "Filmförderung in Niedersachsen" mit dem Ziel konstituiert, Vorschläge für eine verbesserte Förderung audiovisueller Medien in Niedersachsen zu erarbeiten und diese in Form des nunmehr vorgelegten Berichts dem Leiter der Niedersächsischen Staatskanzlei zur Entscheidung vorzulegen.

Anlass für die Konstituierung der Projektgruppe war schon seit längerem geäußerte Kritik an der gegenwärtigen Filmförderung in Niedersachsen. Diese Kritik richtet sich vor allem gegen die - nach Einschätzung der Betroffenen - unzureichende finanzielle Ausstattung und Effektivität, die mangelnde Vernetzung der unterschiedlichen Förderprogramme des Landes, eine zu wenig wirtschaftlich orientierte Filmförderung sowie gegen bestehende Einschränkungen bei der Filmförderung aus Rundfunkgebühren (sog. NDR-Förderung).

In den vergangenen Monaten und Jahren haben einige Länder ihre Filmförderung in der Weise neu strukturiert, dass Film- und Mediengesellschaften gegründet wurden. Beispielhaft erwähnt seien an dieser Stelle Nordrhein-Westfalen, Berlin/Brandenburg und Bayern; diese Länder unternehmen - mit z. T. großem Mitteleinsatz und entsprechendem Erfolg - erhebliche Anstrengungen, um ihre Position als Medienstandorte zu halten bzw. sogar noch auszubauen. Auf diese Entwicklung soll aus niedersächsischer Sicht reagiert werden.

Die Projektgruppe setzte sich zusammen aus Vertreter und Vertreterinnen

von Institutionen der Filmförderung (Film & Medienbüro, Beirat der NDR-Filmförderung, Landestreuhandstelle Wirtschaft, Kinobüro),
der Film- und Fernsehproduzenten,
der Niedersächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk,
der zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei.

Die namentliche Zusammensetzung ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht.

Im Rahmen der Projektgruppenarbeit fanden elf Besprechungen statt, nicht eingerechnet die Sitzungen von zusätzlich gebildeten Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen NDR-Förderung, Medienstandorte, Fondsfinanzierung, Bundes-/EU-Mittel und Redaktion. In den Arbeitsgruppen haben z. T. weitere externe Sachverständige mitgewirkt.

Schwerpunktmäßig befasste sich die Projektgruppe mit folgenden Themen:

Analyse des Ist-Zustandes,
Übersicht über Fördermöglichkeiten in Niedersachsen,
Information über Förderkonzepte in anderen Ländern,
spezifische Chancen niedersächsischer Filmförderung,
Ansatzpunkte für eine Situationsverbesserung.

Im Zuge der Projektgruppensitzungen fanden Anhörungen von Film- und Fernsehproduzenten, Vertretern der Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim - Abt. Berufsbildung - sowie der Unternehmerverbände Niedersachsen statt.

Darüber hinaus wurden Gespräche geführt mit Vertretern und Vertreterinnen des Norddeutschen Rundfunks, verschiedener privater Rundfunk- und Fernsehanstalten, der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM), der Filmförderung Hamburg GmbH, der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH sowie der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH.


II. Situationsbeschreibung


1. Kulturelle und wirtschaftliche Aspekte der audiovisuellen Produktion

a) Historische Entwicklung

Der Film umfasst heute neben dem klassischen Kinofilm auch andere audiovisuelle Werke. Dabei fungiert der Film sowohl als Kunstwerk, dokumentarisches Zeugnis, Lehr- und Lernmittel, Medium der politischen Meinungs- und Willensbildung, in weiter zunehmendem Maß aber auch als kommerzielles Produkt der Unterhaltungsindustrie. In den 90er Jahren haben insbesondere die Digitalisierung, die damit einhergehende Konvergenz der audiovisuellen Medien im Bereich von Multimedia und die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien die kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Films - gerade auch vor dem Hintergrund der Globalisierung der Märkte - vervielfacht.

Internationalisierung und Globalisierung haben sich im Filmbereich sehr früh vollzogen. Die Dominanz amerikanischer Filmproduktionen und japanischer Medientechnologie haben in den europäischen Staaten - und so auch in Deutschland - die Notwendigkeit unterstrichen, nationale Filmproduktionen zu fördern, die nationale Film- und Medienwirtschaft zu unterstützen und europäische, nationale und regionale Identitäten und Lebenswelten mit Hilfe eigener Film- und Medienproduktionen widerzuspiegeln und zu stärken. Innerhalb Deutschlands hat sich sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene ein vielfältiges Fördersystem im Film- und Medienbereich entwickelt, das sowohl von kulturellen als auch von wirtschaft-
lichen Zielsetzungen geleitet ist.

b) Filmwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Innerhalb der Bundesrepublik zielen die unterschiedlichen Filmfördermaßnahmen darauf ab, das filmgeschichtliche Erbe zu pflegen, den künstlerischen Rang des deutschen Films zu fördern, kulturell wertvolle und wirtschaftlich relevante audiovisuelle Werke herzustellen sowie den künstlerischen Nachwuchs zu unterstützen. In zunehmendem Maße wird die Filmbranche unter wirtschaftlichen - und in den Ländern insbesondere auch unter standortpolitischen - Gesichtspunkten gefördert. Maßgebliche Förderziele sind jetzt auch die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Filmwirtschaft, die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen, die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die Unterstützung der Distribution und generell die Ausprägung der Medieninfrastruktur. Die Filmwirtschaft ist heute neben dem Buchmarkt und der Tonträgerindustrie die wichtigste Branche der Kulturwirtschaft.

Bei der Entwicklung Deutschlands als Film- und Medienstandort sind in den letzten Jahren erfreuliche Tendenzen zu verzeichnen. So konnte der deutsche Kinospielfilm seinen Marktanteil Ende der 90er Jahre auf zeitweise über 20 % steigern und damit nahezu verdoppeln. Der Marktanteil US-amerikanischer Filme fiel von 87,8 % im Jahre 1993 auf 70,5 % im Jahr 1997. Dass es weiterer Anstrengungen zu Gunsten des deutschen Kinofilms bedarf, wird bei einem Marktanteil deutscher Filme von durchschnittlich 9,5 % im Jahre 1998 deutlich.

Weiterhin positiv ist die Entwicklung des Kinogeschäfts. Die Zahl der verkauften Kinokarten ist auf über 140 Mio. Stück pro Jahr gestiegen. Die Zahl der Filmtheater (Leinwände) stieg auf über 4 200, der Jahresumsatz der bundesdeutschen Kinos erreichte mit 1,47 Mrd. DM 1 997 eine neue Rekordmarke. Das Publikumsinteresse an europäischen und deutschen Produktionen ist in den letzten Jahren ebenfalls deutlich gewachsen. Trotz der großen Attraktivität des Kinos ist die Branche von einem starken Strukturwandel geprägt, der insbesondere durch die sprunghaft gestiegene Zahl der Neuerrichtungen sog. Multiplexkinos ausgelöst wurde und zu Konzentrations- und Verdrängungseffekten führte.

Umsatzsteigerungen sind auch in der Videowirtschaft zu verzeichnen. Dies gilt sowohl für den Verleih als auch für das Kauf-Videogeschäft. Schließlich kann eine Verbesserung bei der Fernsehauswertung von deutschen Filmen bzw. beim Anteil von deutschen Fernseh-Eigenproduktionen festgestellt werden.

Das Fernsehen hat sich in den letzten Jahren zum wesentlichen Motor der Medienwirtschaft entwickelt. Insbesondere haben die privaten Fernsehveranstalter den Markt der Auftrags- und Werbefilmproduktionen erheblich belebt. Nach der neuesten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gab es in Deutschland 1997 rd. 4 200 filmwirtschaftliche Produktionsunternehmen, die zusammen einen Umsatz in Höhe von 10,7 Mrd. DM erwirtschafteten. Das TV-Auftragsproduktionsvolumen lag 1997 bei rd. 3,2 Mrd. DM (und entspricht damit einem Anteil von rd. 30 % am Gesamtumsatz der Filmwirtschaft). Davon entfielen auf die privaten Veranstalter als Auftraggeber rd. 1,75 Mrd. DM, die öffentlich-rechtlichen Sender steuerten rd. 1,45 Mrd. DM bei.

Einer im Jahr 1999 vorgelegten Studie der NCC Cultur Concept GmbH in Köln zu Folge wuchs die Zahl der Beschäftigten in den Jahren 1996 bis 1998 bundesweit um mehr als 5 000 Personen auf insgesamt 34 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an. Von diesem Boom profitierten insbesondere die Filmförderungsländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg. Die Verteilung der Beschäftigung in der Filmwirtschaft für das Jahr 1996 spiegelt die Verhältnisse in den Ländern wider. Danach gab es schon vor drei Jahren in der Filmwirtschaft in Bayern 7 571 abhängig Beschäftigte und 1 543 Selbständige, in Nordrhein-Westfalen 4 923 abhängig Beschäftigte und mit 1 517 etwa gleich viele Selbständige, in Hamburg 3 806 abhängig Beschäftigte und 563 Selbständige sowie in Niedersachsen 1 101 abhängig Beschäftigte und 429 Selbständige. Eine komplette Übersicht gibt die als Anlage 2 beigefügte Grafik.

Die Wirtschaftsleistung der Filmwirtschaft hat sich zwischen 1980 und 1988 und dann bis 1996 jeweils verdoppelt. Dabei hat die deutsche Filmwirtschaft von der finanziellen Beteiligung der Fernsehanstalten an der Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen stark profitiert. Öffentlich-rechtliche und private Fernsehanstalten beteiligen sich auf gesetzlicher und freiwilliger Basis mit insgesamt rd. 100 Mio. DM an den Filmfördersystemen des Bundes und der Länder. Dies hat den (z. T. auch standortgebundenen) positiven Effekt, dass mehr Fördermittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist aber auch der Einfluss in den Fördergremien und damit auf die Auswahl der zu fördernden Themen und Stoffe gewachsen.

Die hier skizzierte Entwicklung bildete Mitte der 90er Jahre die Basis einer verstärkten Kooperation der Länder auf dem Gebiet der Filmpolitik. Aufgrund ihrer originären Zuständigkeit für die Filmförderung stimmen sich die Länder seitdem in Grundsatzfragen im Filmausschuss der Länder ab (1997 bis 2000 unter dem Vorsitz Niedersachsens). Insbesondere im Hinblick auf die internationale Wettbewerbssituation und eine effektivere Kooperation auf europäischer Ebene wird dabei auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Bund praktiziert.

Mit dem Wechsel der Bundesregierung wurde 1999 erstmals die Position eines Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM) geschaffen, in dessen Ressortzuständigkeiten die Filmförderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) wechselten. Unter dem Motto "Bündnis für den Film" hat der BKM den Dialog zwischen der Film- und Fernsehbranche und den Filmförderungseinrichtungen neu belebt. Ziel ist es, die Stellung des deutschen Films im In- und Ausland zu stärken.

c) Filmförderung durch Bund und Länder

Die Bundesrepublik Deutschland hat in den zurückliegenden Jahren wachsende finanzielle Anstrengungen zur Förderung des deutschen Films unternommen. Bund und Länder wenden hierzu jährlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt etwa 260 Mio. DM auf (ohne Abgaben gemäß Filmförderungsgesetz und ohne Beteiligung des Fernsehens). Ohne diese Fördermittel würden in Deutschland wohl keine großen Spielfilme mehr produziert.

Auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes werden von der Filmförderungsanstalt des Bundes jährlich rd. 75 Mio. DM vergeben, die aus Abgaben der Kino- und Videowirtschaft und des Fernsehens stammen. Der Bund selbst wendet für die wirtschaftliche Filmförderung (für EURIMAGE, Exportunion, Filmmesse) Haushaltsmittel in Höhe von rd. 8,5 Mio. DM und weitere 8 Mio. DM aus einem Sondervermögen für Filmtheater auf. Die kulturelle Filmförderung des Bundes (für Produktionsförderung, Filmpreise, Filmfestspiele, Filmarchive, Filmausbildung) beläuft sich auf rd. 34 Mio. DM; hinzu kommen Mittel des Auswärtigen Amtes in Höhe von rd. 12 Mio. DM für die Filmarbeit im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik (für Inter Nationes, Goethe-Institute, Botschaften).

Die Länder haben ihre Filmförderaktivitäten in den 80er und 90er Jahren erheblich ausgebaut. Sie vergeben gemeinsam rd. 210 Mio. DM (ca. 80 %), der Bund hingegen nur rd. 50 Mio. DM (ca. 20 %). Sie tragen aus ihren Haushaltsmitteln in ganz unterschiedlicher Höhe zur Filmförderung bei. Die jeweiligen Landesmittel werden in der Regel durch Zuwendungen von Rundfunkveranstaltern aufgestockt. An der Spitze liegen Nordrhein-Westfalen (63 Mio. DM), Bayern (49 Mio. DM) und Berlin/Brandenburg (etwa 32 Mio. DM). Es folgen die Mitteldeutsche Medienförderung der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt mit 20,5 Mio. DM und die FilmFörderung Hamburg mit etwa 19 Mio. DM. Eine Übersicht mit detaillierten Angaben zu diesen Ländern ist als Anlage 3 beigefügt. Alle übrigen Länder wenden gemeinsam rd. 25 Mio. DM an Haushaltsmitteln auf.

Der größte Teil dieser Fördermittel fließt in die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen, wobei wirtschaftliche Aspekte überwiegen. Seit Ende der 80er Jahre wird mit den Fördermitteln verstärkt Standortpolitik betrieben. Dies hat z. B. in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 1980 bis 1994 zu einer Verzehnfachung des Umsatzvolumens der Filmproduktionen in Höhe von 777 Mio. DM und einer Wachstumsrate von 896 % geführt. Die Gesamtumsätze der Filmbranche im engeren Sinne (Filmproduktion, Filmtheater, Filmvertrieb) lagen in NRW 1994 bereits bei 2 Mrd. DM. Das Umsatzvolumen der Filmbranche im weiteren Sinne (Rundfunk, Fernsehen, Foto, Handel) belief sich in NRW 1994 auf 14 Mrd. DM. Der Gesamtumsatz der Film-/Rundfunk-/TV-Wirtschaft bezifferte sich in NRW 1994 somit auf 16,3 Mrd. DM (Quelle: 3. Kulturwirtschaftsbericht NRW, Aug. 1998).

Ganz allgemein ist die audiovisuelle Produktion gegenwärtig aufgrund der sprunghaften Entwicklung neuer Medien und der Möglichkeit der Vernetzung unterschiedlicher technischer Plattformen in einer starken Entwicklungsphase. Die meisten Wirtschaftsexperten rechnen in dieser Branche insgesamt weiterhin mit hohen Wachstumsraten.

Die Auswirkungen dieser Entwicklung auf Niedersachsen und die speziellen Chancen, die sich für die audiovisuelle Produktion in Niedersachsen eröffnen, sollen in einem begleitenden Gutachten wissenschaftlich untersucht werden. Die Landesregierung hat daher beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ein Gutachten mit dem Titel "Perspektiven der Medienwirtschaft in Niedersachsen" in Auftrag gegeben. Das DIW wird das Gutachten unter Beteiligung des Hans-Bredow-Instituts bis etwa Ende Oktober 1999 fertig stellen. In die Untersuchung sollen bereits vorhandene Materialien und Erkenntnisse der Hochschule für Musik und Theater in Hannover (Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung), der Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig (Institut für Medienwissenschaft und Film) sowie der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) einbezogen werden.

d) Förderung durch Europäische Union und Europarat

Auch die audiovisuelle Politik der Europäischen Union stützt sich auf die Erkenntnis, dass die Bereiche Fernsehen und Kino stark expandieren und im Zuge der Digitalisierung und der Konvergenz der Medien eine steigende Nachfrage nach audiovisuellen Produkten besteht. In dem sog. Oreja-Bericht (benannt nach dem damaligen EU-Kommissar Marcelino Oreja) vom Oktober 1998 wird auf eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie und die darin festgestellte positive Entwicklung verwiesen. Wörtlich heißt es in dem Oreja-Bericht:

"So ist der europäische audiovisuelle Markt nicht nur der weltweit dynamischste Wachstumsmarkt mit Wachstumsraten, die weit über denen der USA liegen, sondern die europäischen Programmproduzenten scheinen auch fest entschlossen zu sein, sich einen größeren Anteil an den Einnahmen dieses rasch expandierenden Marktes zu sichern. Dabei wird davon ausgegangen, dass sie ihren Anteil an den Gesamteinnahmen der Branche von 28 % (1995) auf 30 % (2005) ausbauen und dabei ihre Einnahmen um 55 % steigern können, ..... . Innovative Produkte und Dienste, wie interaktives Fernsehen und Multimedia-Anwendungen, werden als entscheidende Triebkräfte dieses Wachstums gesehen, wobei sie den Markt erweitern und die bereits angebotenen Produkte und Dienste ergänzen, nicht aber ersetzen werden. Besonders deutliche Marktzuwächse dürften die europäischen Programmproduzenten außerhalb des Free-to-air-Fernsehmarktes erzielen (Kino, Video, Pay-TV, interaktives Fernsehen und Multimedia-Anwendungen). ......Vor diesem Hintergrund verfügt der Sektor über ein hohes Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen."

Ziel der Förderung audiovisueller Medien durch die Europäische Kommission ist es daher, in Europa unter kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten die Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige audiovisuelle Produktionsindustrie mit einer großen Zahl von qualifizierten Arbeitsplätzen zu schaffen und hierzu entsprechende Unterstützungen zu gewähren.

Auch wenn die Filmförderaktivitäten der EU beachtlich sind, betragen sie auf das einzelne Jahr bezogen nur rd. 140 Mio. DM und entsprechen damit etwa dem Produktionsetat eines größeren Hollywoodfilms. Die Förderprogramme der EU unterliegen dem Grundsatz der Subsidiarität, sie stellen in der Regel nur die Spitzenfinanzierungen der nationalen Förderprogramme dar, die sich in Europa jährlich auf 1 Mrd. DM summieren. Gleichwohl entfalten die Förderaktivitäten der EU und des Europarates durchaus eine den Markt stimulierende Wirkung. Einzelheiten können der als Anlage 4 beigefügten Übersicht über Filmförderprogramme der Europäischen Kommission und des Europarates entnommen werden.

e) Fazit

Der vermeintliche Gegensatz von "Wachstum" und "Subventionen" löst sich durch die Betrachtung der Marktsituation: Der Markt für audiovisuelle Kulturproduktionen wird vorwiegend durch Gebühreneinnahmen und Subventionen getragen, weniger durch die individuelle Nachfrage und einen Marktpreis. Daneben bieten Private audiovisuelle Produkte an, die sie durch Werbeeinnahmen oder Abspieleinnahmen finanzieren. Aber auch hier werden Kulturproduktionen gefördert, weil sie im Wettbewerb nicht marktfähig wären. Aus kulturpolitischer Sicht sind sie wünschenswerte Inhalte und müssen daher unterstützt werden.

Die Nachfrage nach Inhalten ist in den letzten Jahren gewachsen, weil sich die Programmstunden erhöht haben (z. B. Sendungen rund um die Uhr, Regionalprogramme) und neue Marktentwicklungen den Wettbewerb verstärken (z. B. video on demand). Private Fernsehveranstalter sind hinzugekommen. Auch das Kinogeschäft ist wieder belebt und erhöht die Nachfrage auf der Kinofilmseite ebenso wie auf dem sich anschließenden Videomarkt. Mit steigender Nachfrage bei Konsumenten und Anbietern wächst in diesem Fall auch die Nachfrage nach subventionierten Kulturproduktionen.

Geht man davon aus, dass das Gebührenaufkommen nicht wesentlich gesteigert werden kann, dass der Werbemarkt deutlich langsamer wächst, sich neue Finanzierungsmöglichkeiten wie Pay-TV noch nicht durchgesetzt haben, so liegt der Schluss nahe, dass sich das Wachstum bei den klassischen Medien beruhigen wird. Geht man weiterhin davon aus, dass die film- und fernsehproduzierenden Standorte weitgehend verteilt sind, so stellt sich die Frage: "Warum überhaupt Förderung von Film- und Fernsehproduktion in Niedersachsen?"

Eine Antwort lautet: Kulturpflege. Ohne eigene Produktion gehen landes- und regionenspezifische Inhalte und Werte verloren. Die andere Antwort lautet, dass Film- und Fernsehproduktion die Entwicklungsspitze audiovisueller Kommunikation ist. Das Wissen und die Professionalität dieser Branche diffundiert in nachgelagerte und kleinere Anwendungen, z. B. den Werbefilm, das Business-TV, Multimediaproduktionen usw.. Beide Märkte stehen durch ihre Akteure in einem symbiotischen Verhältnis. Diese Beobachtung lässt sich an den einschlägigen Medienstandorten nachvollziehen.

Ein starkes Wachstum ist insbesondere bei den neuen Medien und den kommerziellen Anwendungen zu erwarten. So investiert allein die Volkswagen AG nach Presseberichten über 100 Mio. DM, um eine Produkt- und Erlebniswelt im Internet zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat die Medienwirtschaft nach Einschätzung der Projektgruppe auch in Niedersachsen insgesamt gute und in ausgewählten Nischen sehr gute Chancen. Auch wenn es erstaunlich ist, dass ein Wirtschaftsbereich, dem hohe Wachstumsraten zugeschrieben werden, in einzelnen Ländern so stark subventioniert wird, muss sich Niedersachsen dieser Konkurrenz stellen, wenn die audiovisuelle Produktion in diesem Land künftig eine höhere wirtschaftliche Bedeutung haben soll.


2. Filmförderung in Niedersachsen

a) Landesförderung

Die Anfänge der Filmförderung in Niedersachsen gehen auf die frühe Nachkriegszeit zurück. Der Neuaufbau der Filmwirtschaft in Westdeutschland bot eine Entwicklungschance für Regionen, in denen bis dahin keine größeren Filmproduktionsunternehmen angesiedelt waren. Neben Hamburg konnte sich Niedersachsen kurzzeitig als "Filmland" entwickeln.

Parallel zu den vom Bund in den 50er Jahren gewährten Bürgschaften für Filmproduktionen gewährten ab 1950 auch Hamburg und Niedersachsen Bürgschaften für Kredite zur Herstellung von Filmen. Niedersachsen stellte im Jahre 1950 zu diesem Zweck 3,5 Mio. DM bereit. Ab 1951 koordinierten die Länder Hamburg und Niedersachsen ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet. Ziel war es, das vor den Toren Hamburgs gelegene Studio Bendestorf und die dort tätige Junge Filmunion in die Lage zu versetzen, Filme zu produzieren, Arbeitsplätze zu schaffen und die niedersächsische und Hamburger Zulieferindustrie mit Aufträgen zu versehen. Sowohl in Bendestorf als auch beim Filmatelier Göttingen und der dort produzierenden Filmaufbau Göttingen GmbH waren jeweils rd. 200 Arbeitskräfte beschäftigt. Im Vordergrund des Landesinteresses stand eindeutig die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Ein wirtschaftlicher Erfolg stellte sich jedoch in beiden Studios nur kurzfristig ein. Dabei gelang es insbesondere der Filmaufbau Göttingen GmbH des Produzenten Hans Abich und seines Partners Rolf Thiele, in den 50er Jahren mehr als 100 niedersächsische Spielfilme zu realisieren, die z. T. sowohl kulturell anspruchsvoll als auch wirtschaftlich erfolgreich waren (darunter zahlreiche Literaturverfilmungen nach Thomas Mann). Gleichwohl konnten weder das Studio in Bendestorf, in dem z. B. die "Sünderin" mit Hildegard Knef produziert wurde, noch die Göttinger Ateliers dauerhaft ausgelastet werden. Bereits Ende der 50er Jahre verlagerten sich die Produktionsaktivitäten in Deutschland nach Berlin, Hamburg und München. Während die Göttinger Studios Anfang der 60er Jahre geschlossen wurden, werden in Bendestorf auch heute noch - wenn auch in bescheidenem Umfang - Film- und Fernsehproduktionen realisiert.

Eine Filmförderung im engeren Sinne, also die Vergabe von Zuschüssen und Darlehen aus Landesmitteln, gibt es in Niedersachsen erst seit 1986. Zwischen 1986 und 1989 vergab das damalige Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) jährlich Förderbeträge zwischen 200 000 und 500 000 DM. Zum 1. März 1989 stieg auch das Wirtschaftsministerium (MW) in die Förderung ein; die gemeinsame "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur wirtschaftlichen und kulturellen Filmförderung im Land Niedersachsen" trat in Kraft. Da die Niedersächsische Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung (LTS Wirtschaft) bereits effektiv andere Förderprogramme des Landes abwickelte und über entsprechende Erfahrungen verfügte, wurde sie von MWK und MW auch mit der Abwicklung der Filmförderung in Niedersachsen beauftragt.

1990 wurden die Fördermittel auf 6,5 Mio. DM im Jahr erhöht. Davon waren 6,0 Mio. DM Mittel des MW und weitere 0,5 Mio. DM Mittel des MWK. Mit Darlehen gefördert wurden beispielsweise Film- und Fernsehproduktionen wie "Der große Bellheim" und Investitionen wie die Errichtung des Cinemaxx in Hannover.

Ebenfalls 1990 wurde die alleinige Ressortzuständigkeit für den Bereich Filmförderung dem MWK übertragen. Mit dem Nachtragshaushalt 1991 stellte das Land für die nunmehr vorwiegend kulturell orientierte Filmförderung insgesamt 3,5  Mio. DM zur Verfügung. Das Ministerium initiierte eine Neukonzeption der Filmförderung in Niedersachsen, die unter dem Primat der kulturellen Bedeutung des Films und des Kinos neue Schwerpunkte setzen sollte. So wurde die Filmförderung ab 1991 wie folgt neu geordnet und ausgestaltet:

Verbesserung der Beratungs- und Informationsmöglichkeiten für Filmschaffende durch institutionelle Förderung des Film & Medienbüros Niedersachsen e.V. und Einrichtung eines Sekretariats für Projektförderung bei diesem Verband,

Bestimmung des Film & Medienbüros zur geschäftsführenden Stelle der Filmkommission des Landes Niedersachsen,

Förderung des Medienhandbuches Niedersachsen/Bremen (Buch, Diskette, CD-ROM) und zahlreicher Informationsveranstaltungen wie der jährlichen "Filmschau Niedersachsen - Inventur",

Förderung der Kinder- und Jugendfilmarbeit durch institutionelle Förderung der LAG Jugend und Film e.V. und dessen Mobilen Kinos Niedersachsen sowie zahlreicher Publikationen, Seminare und Projekte (z. B. Niedersächsischer Kinderfilmtag, "up-and-coming Film Festival Hannover"),

Gründung und institutionelle Förderung des Kinobüros Niedersachsen e.V. als gemeinsamem Dachverband von Kinokultur und Kinowirtschaft,

neue Schwerpunkte im Bereich Kino- und Abspielförderung wie Zusatzkopienförderung für Kinos auf dem Lande und Filmkunsttheater, Investitionen im Kinobereich, Repertoirekopienförderung, Jahresfilmprogrammpreise, Filmtourneeprogramme, Filmabspielringe für Senioren- und Kinderkino, Verleih- und Vertriebsförderung,

Sicherung und Erhalt der Film- und Medienkunstfestivals u. a. in Braunschweig, Emden, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven,

Produktions- und Drehbuchförderung, Förderung der Stoff- und Projektentwicklung, Einrichtung der Drehbuchwerkstatt Niedersachsen,

Ausbau der Produktionsinfrastruktur durch (z. T. institutionelle) Förderung von Medienwerkstätten, deren technischer Ausstattung sowie ihrer Weiterbildungsangebote,

Förderung von Einrichtungen und Projekten im Bereich der neuen Medien (z. B. Ponton Media Art Lab in Hannover, European Media Art Festivals in Osnabrück, Medienkunstausstellungen und kulturelle Internet-Projekten wie der "Internet-Kulturserver Niedersachsen").

Probleme erwachsen der Filmförderung in Niedersachsen zunehmend daraus, dass für die Vielfalt der vom Land verfolgten Förderziele und dem in den vergangenen Jahren gestiegenen Bedarf (etwa im investiven Bereich, bei der Produktionsförderung oder im Multimediabereich) nicht in ausreichendem Maße Mittel bereitgestellt werden können. So ist die Landesförderung seit Mitte der 90er Jahre (1995: 4,76 Mio. DM) rückläufig. Eine Übersicht für 1998 ist als Anlage 5 beigefügt. Die 1999 zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf rd. 4 Mio. DM.

Kritisiert wird bei der Landesförderung der in Relation zum Gesamtvolumen sehr hohe Anteil institutioneller Förderung und das völlige Fehlen einer wirtschaftlichen Filmförderung. Ausgewählte Beispiele aus einer Übersicht der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Ausgaben der Länder für Filmförderung 1993 bis 1997 lassen erkennen, wo Unterschiede zur Filmförderung in anderen Ländern liegen. So wurden in Niedersachsen im genannten Zeitraum z. B. relativ viele Selbstverwaltungseinrichtungen und Begegnungsstätten für Filmemacher (z. T. nur in einzelnen Jahren mit verhältnismäßig kleinen Beträgen) gefördert, während es solche Förderungen in anderen Ländern teilweise gar nicht oder konzentriert auf wenige Medienzentren gibt. Ähnliches gilt für Filmtage oder Filmwochen: Auch hier konzentrieren sich andere Länder im Gegensatz zu Niedersachsen auf wenige, dann aber überregional und international beachtete Festivals. Ein ganz anderes Bild vermittelt die KMK-Übersicht bei der wirtschaftlichen Filmförderung: Hier investieren Bayern (23 Mio. DM), Berlin (15 Mio. DM), Brandenburg (12 Mio. DM) und Nordrhein-Westfalen (26 Mio. DM) große Beträge, während Niedersachsen für diesen Zweck keine Mittel ausweist.

b) Förderung aus Rundfunkgebühren

Durch eine Novellierung des Landesrundfunkgesetzes wurde 1993 in Niedersachsen ein duales System der Filmförderung geschaffen. Zusätzlich zu den Landesmitteln gibt es seitdem eine auf § 64 Abs. 3 Landesrundfunkgesetz gestützte Förderung aus dem 2 %-Anteil der Rundfunkgebühr. Mit Hilfe dieser Mittel konnte der Rückgang der Landesmittel teilweise kompensiert werden, auch wenn sich die Förderung überwiegend auf Fernseh- und Filmproduktionen beschränkt, die nach Ansicht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) sendefähig sind. Die Förderung aus Rundfunkgebühren betrug in den letzten Jahren im Schnitt etwa 6 Mio. DM. Eine Übersicht zur sog. NDR-Förderung im Jahr 1998 ist als Anlage 6 beigefügt.

Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Vorab-Anteil von 10 % (etwa 1,7 Mio. DM) sowie Rückflussmitteln, die die Niedersächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLM) aus dem 2 %-Anteil der Rundfunkgebühr nicht in Anspruch genommen hat. Die Rückflussmittel betrugen seit 1994 insgesamt rd. 25,6 Mio. DM und hatten durchschnittlich eine jährliche Größenordnung von 4,2 Mio. DM. Die NLM wird jedoch für die Förderung von nichtkommerziellen lokalen Hörfunkprojekten und von Offenen Kanälen sowie zur Förderung des Aufbaus der Infrastruktur für die digitale terrestrische Verbreitung von Rundfunkprogrammen Mittel einzusetzen haben, die künftig die Rückflüsse schmälern werden.

Die Mittel aus Rundfunkgebühren werden auf der Grundlage einer 1995 zwischen dem MWK und dem NDR geschlossenen Vereinbarung von der Landestreuhandstelle für Wirtschaftsförderung - Bereich Filmförderung - in Form von privatrechtlichen Verträgen vergeben. Aufgrund der Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der LTS bei der Landesförderung wurde diese auch mit der gesamten Abwicklung dieser Förderung beauftragt. Die LTS ist geschäftsführende und beratende Stelle für das Gremium, das über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Dieses setzt sich gleichberechtigt aus Vertretern des NDR und des Landes Niedersachsen zusammen, so dass nur solche Projekte gefördert werden können, über die beide Seiten Einvernehmen erzielen.

In diesem Zusammenhang ist vor allem in einer Anhörung der Film- und Fernsehproduzenten der Vorwurf geäußert worden, dass der NDR nur solche Projekte fördern möchte, die in seine Programmplanung passen. Unterschiedliche Auffassungen bestehen insbesondere zur Frage der "Sendefähigkeit" von Produktionen. Die Projektgruppe ist in diesem Punkt der Meinung, dass Sendefähigkeit eine Frage der technischen und inhaltlichen Qualität, nicht aber eine der erzielbaren Quote ist.

In ähnliche Richtung zielt eine weitere Kritik. Überspitzt formuliert wird vielfach behauptet, der NDR nutze die Filmförderung als zusätzliche Finanzierungsquelle für Produktionen, die er sonst aus eigenen Mitteln hätte bestreiten müssen (z. B. Reihen wie "Kunststreifzüge" oder "Bilderbuch Deutschland"). Das wird vom NDR entschieden in Abrede gestellt.

Ein Problem sind aus Sicht der Produzentinnen und Produzenten die an den NDR im Rahmen der Förderung langfristig abzutretenden Senderechte, die eine weitere wirtschaftliche Verwertung der Produktionen fast ausschließen. Sie fordern, die Eigenkapitalbasis der unabhängigen Produzenten zu stärken. Hierzu sei es erforderlich, dass Nutzungsrechte in nennenswertem Umfang bei den Produzenten verbleiben oder aber nach vertretbarer Zeit an sie zurückfallen. Nur so hätten Filmproduzenten Refinanzierungsmöglichkeiten, die ihnen eine vertretbare Risikoabdeckung ermöglichen und mittelfristig eine relative Unabhängigkeit von Filmförderprogrammen eröffnen. Die Vergabemodalitäten in anderen Ländern wie Hessen beweisen, dass hier auch flexiblere Lösungen möglich sind.

Kritisiert wird schließlich, dass die Filmförderung auch insoweit eine verkappte Eigenförderung des NDR sei, als eine Förderung von mittelbaren Tochtergesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen von NDR-Töchtern nicht ausgeschlossen sei.


3. Fernsehen in Niedersachsen

Der Produktionsaufwand für in Niedersachsen beheimatete Fernsehsender ist insgesamt relativ unbedeutend. Zwar konnte das Landesfunkhaus Niedersachsen des NDR in Hannover in den letzten Jahren sein Sendevolumen kontinuierlich steigern und zusätzliche Sendeplätze belegen. Dennoch steht die Summe der vom NDR in Niedersachsen ausgegebenen Produktionsmittel sowie der Anteil redaktioneller Beiträge aus dem Landesfunkhaus in keinem signifikanten Verhältnis zum Aufkommen Niedersachsens an der Rundfunkgebühr, das mit ca. 760 Mio. DM mehr als die Hälfte des Gesamtgebührenaufkommens des NDR ausmacht. Vergleichbares gilt für das Landesstudio Niedersachsen des ZDF, das im Rahmen der Länderberichterstattung Beiträge aus Niedersachsen zuliefert.

Die privaten Fernsehveranstalter RTL und SAT.1 unterhalten kleinere Studios mit entsprechendem Mitarbeiteranteil in Hannover. Auch sie beteiligen sich an der regionalen Berichterstattung im Rahmen ihrer lizenzbedingten "Fensterprogramme". Als Veranstalter sog. "Drittsendezeiten" nach dem Rundfunkstaatsvertrag erstellt neuerdings auch Center TV in Zusammenarbeit mit einem großen Medienproduzenten in Hannover einen namhaften Anteil der wöchentlich bundesweit über RTL ausgestrahlten Programmstunde.

Einen eigenen Akzent setzen die niedersächsischen Bürgermedienprojekte. In einem bis Anfang 2002 befristeten Betriebsversuch sind landesweit seit 1996 acht Offene Fernseh- und Hörfunkkanäle sowie sechs nichtkommerzielle Lokalradios auf Sendung gegangen. Ein wissenschaftliches Begleitvorhaben untersucht die Organisations- und Programmstrukturen auf ihre Akzeptanz; wöchentlich werden für die "etwas anderen" Radio- und Fernsehprogramme ca. 800 Stunden Programm von Bürgern für Bürger in ihrer Region produziert.


4. Multimediaförderung

Aus dem Zusammenwachsen ehemals getrennter Bereiche wie Telekommunikation, Datenverarbeitung, Film, Fernsehen u. a. ist Multimedia entstanden. Der Begriff ist schillernd, der Markt schwer einzuschätzen. Deutschland ist auf dem Wege, der größte Internet- und Online-Markt Europas zu werden. Zurückhaltende Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland in diesem Bereich bis 2001 über 100 000 Arbeitsplätze entstehen werden.

Die Standorte für die klassischen Medien sind weitgehend verteilt. Um Multimediastandorte wird hingegen noch gerungen. Die Telekommunikationsinfrastruktur in Niedersachsen ist überdurchschnittlich. Die Ausbildung an niedersächsischen Fach- und Hochschulen hat sich auf den Bedarf des Marktes eingestellt. Die in Hannover stattfindenden Weltmessen und die EXPO 2000 sind gute Motivatoren, um Multimedia hier zu entwickeln und anzuwenden. Die Voraussetzungen, im Wettbewerb für einen Multimediastandort zu bestehen, sind in Niedersachsen vorhanden.

In einer Studie von Booz, Allen & Hamilton im Auftrage des Bundesforschungsministeriums werden "Online-Dienste", "Multimedia-Produktion" und "Call Center" als Zukunftsmärkte identifiziert. Für Niedersachsen ist diese Entwicklung besonders wichtig, da andere Branchen, insbesondere aus dem produzierenden Gewerbe, Arbeitsplätze abbauen. Das zeigt etwa das Beispiel Wilhelmshaven: wo nach Auflösung der AEG Olympia über 1 500 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, die direkt oder indirekt der Multimediabranche zuzurechnen sind.

Um von dieser Strukturveränderung zu profitieren und um am Multimediawachstum teilzuhaben, hat die Landesregierung 1995 eine Initiative gestartet. In strategischer Allianz mit der Deutschen Telekom wurde sie zur Multimedia-Initiative Niedersachsen mit einem Fördervolumen von rd. 30 Mio. DM entwickelt. Sie wird getragen von einem umfassenden Netz unterschiedlicher Unternehmen, Institutionen der Wirtschaft, Hochschulen, Schulen usw.. Ziel ist die Entwicklung und Demonstration von Multimediaanwendungen sowie der Anstoß zur Gründung von Multimediaunternehmen in Niedersachsen. Die Landesregierung unterstützt die Multimedia-Initiative indirekt durch den Aufbau eines Netzwerkes und direkt durch Fördermaßnahmen. Gefördert werden Projekte mit Zuschüssen von maximal 50 % oder Darlehen.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr ein Bündel an Fördermaßnahmen für Unternehmen organisiert, auf die auch Unternehmen der Medienwirtschaft zurückgreifen können. Unterstützt wird insbesondere die Gründung von Unternehmen und die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Das Land moderiert außerdem finanzielle Kooperationen mit Venture-Capital-Gebern und Kooperationen mit Unternehmen.


5. Medienausbildung

a) Berufliche Bildung

Das Berufsbild Mediengestalter Bild und Ton gibt es in Norddeutschland seit drei Jahren. In dieser bundesweiten Ausbildung sehen Fernsehanstalten und Fernsehproduzenten den Nachwuchs für Kameramänner/-frauen, Bildtechniker/-innen und Cutter/-innen. Sie bilden zusammen mit den Redakteuren und Redakteurinnen die Basis im Bereich der elektronischen Medien. Seit zwei Jahren wird die Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton auch in Niedersachsen mit einer Lehrzeit von drei Jahren durchgeführt. Der erste Jahrgang, der 1997 mit der Ausbildung begonnen hat, besteht aus acht Auszubildenden, im Jahrgang 1998 sind es dreizehn, und für die diesjährige Ausbildung, beginnend im August, liegen bisher dreizehn Anmeldungen bei der IHK vor.

Firmen, die sowohl im Bereich der Bildaufnahme als auch der Nachbearbeitung produzieren, stellen ca. zwei Drittel der Ausbildungsplätze; das Landesfunkhaus des NDR gehört nicht dazu, weil Mediengestalter Bild und Ton nur am Standort Hamburg ausgebildet werden. Die übrigen Auszubildenden kommen aus Betrieben, in denen Möglichkeiten zur ganzheitlichen Ausbildung in der Praxis nicht ausreichend gegeben sind. Um diese Benachteiligung auszugleichen, wird versucht, diesen Auszubildenden die erforderlichen praktischen Kenntnisse in den anderen Firmen zu vermitteln.

Wenn das Produktionsaufkommen im Bereich der elektronischen Medien in Niedersachsen keinen nennenswerten Zuwachs erhält, wird die bisherige Zahl der Ausbildungsplätze in den Betrieben, die die ganzheitliche Ausbildung garantieren, eventuell nicht mehr gestellt werden können. Nach vier Ausbildungsjahrgängen ist bei dem derzeitigen Produktionsaufkommen im Jahr 2001 damit zu rechnen, dass diese Betriebe nur noch alle zwei bis drei Jahre einen Mediengestalter werden ausbilden können. Nach Aussage der Berufsschule muss die Klassenstärke mindestens acht Personen umfassen. Bei einer geringeren Schülerzahl wird es in Niedersachsen keine Berufsausbildung für Mediengestalter Bild und Ton geben können, obwohl in diesem Jahr für dieses Berufsbild 800 bis 1 000 Bewerbungen vorliegen.

b) Weiterbildungsangebote

Die Filmförderung des Landes und die Filmförderung aus Rundfunkgebühren haben in Niedersachsen in den letzten Jahren den Aufbau einer Infrastruktur für die Weiterbildung gefördert. Neben der Bereitstellung von filmtechnischer Infrastruktur und Beratungsangeboten haben niedersächsische Medienwerkstätten und Medienhäuser vor allem einen Schwerpunkt bei der Weiterbildung von Medienschaffenden gebildet. In sog. regionalen Kompetenz-
zentren werden, neben Angeboten zur Weiterqualifizierung im medientechnischen Bereich, Seminare zu speziellen Themen der breiten Palette der Filmherstellung (von der Stoffentwicklung über Gestaltungsfragen bis hin zur Filmgeschäftsführung) angeboten. Neben dem Zugewinn an Wissen resultieren aus den Veranstaltungen in der Regel konkrete gemein-
same Projekte für Teilnehmer, Referenten und Veranstalter.

Die Drehbuchwerkstatt Niedersachsen hat in den letzten Jahren ihr Weiterbildungsangebot für die Zielgruppe der Autoren verstärkt. Im Bereich der Kinder- und Jugendfilmarbeit führt die "Landesarbeitsgemeinschaft Jugend und Film Niedersachsen" film- und medienspezifische Seminare, Fachtagungen und Workshops durch. Für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalten ARD und ZDF als gemeinsame Einrichtung die Zentrale Fortbildung der Programmmitarbeiter (ZFP) in Hannover.

Noch in der Erprobungsphase befinden sich in Niedersachsen die sog. Offenen Kanäle Hörfunk und Fernsehen und die nichtkommerziellen Lokalradios (NKL). Spezielle Weiterqualifizierungsmaßnahmen versetzen die aktiven Mediennutzer dieser Projekte (in der Regel Laien) auch unter Mitwirkung von anerkannten Bildungsträgern sowie Medienhäusern und Medienwerkstätten in die Lage, ihre Medienkompetenz zu erhöhen.

c) Hochschulen

Die niedersächsische Hochschullandschaft verfügt nicht über Film- oder Medienakademien, wie sie in den 80er und 90er Jahren in zahlreichen anderen Ländern errichtet wurden, um der wachsenden Nachfrage an qualifiziert ausgebildeten Studienabsolventen für die vielfältigen Berufsfelder im Bereich der Medien gerecht zu werden. Diesem Mangel wird durch eine Reihe von partikularen Aktivitäten begegnet.

So spiegelt sich der Wandel zur Informations- und Kommunikationsgesellschaft auch in den Lehr- und Forschungsprofilen der Hochschulen in Niedersachsen wider. An Universitäten, Fachhochschulen und hochschulnahen Instituten finden sich eine erhebliche Anzahl an Angeboten der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Medien. Dabei sind sowohl die klassischen Medien (wie Film, Presse, Rundfunk) als auch die "Neuen Medien" berücksichtigt. Multimedia und die Verwendung elektronischer Netzwerke spielen eine maßgebliche Rolle in diversen Forschungsprojekten ebenso wie in den Studiengängen, die auf entsprechende Berufe bzw. Tätigkeitsfelder vorbereiten.

Neben den z.T. schon länger bestehenden Studienangeboten z. B. in Journalistik und Medienmanagement (Hochschule für Musik und Theater Hannover), Kommunikation (Fachhochschule Osnabrück, Standort Lingen), Kommunikationsdesign und künstlerischer Film (Fachhochschule Hannover), künstlerisch-experimenteller Film sowie Grundlagenforschung im Bereich "Neue Medien" (Hochschule für Bildende Künste Braunschweig) haben sich weitere Studiengänge und -fächer herausgebildet, die auf eine berufliche Tätigkeit in den Medien (Hörfunk, Fernsehen, Video, Film, Fotografie und Printmedien) vorbereiten.

Darüber hinaus ist es gelungen, neben der Bereitstellung von Landesmitteln auch im Rahmen des Hochschulsonderprogramms III eine Reihe von Projekten zu "Multimedia- und Telematikanwendungen in Lehre, Studium und Weiterbildung" an Hochschulen zu fördern. Bisher konnten 23 Vorhaben gefördert werden. Im Rahmen des "Innovationspaktes Niedersachsen" werden für den Zeitraum 1999 bis 2001 weitere Mittel zur Verstärkung des Multimediaprogramms eingesetzt. Die landesweite Koordinierung dieser wissenschaftlichen Projekte obliegt seit 1997 dem Landesarbeitskreis für Multimedia und Telematikanwendungen, der seinen Sitz an der Universität Hildesheim hat.


III. Handlungsfelder

Die von der Projektgruppe vorgenommene Schwachstellenanalyse macht deutlich, dass die Aufgaben der Filmförderung in Niedersachsen neu definiert werden sollten. Die bisher schwerpunktmäßig kulturelle Filmförderung sollte eine stärkere wirtschaftliche Orientierung erhalten, ohne dabei die notwendige kulturelle Aufgabe zu vernachlässigen. Niedersachsen braucht ein umfassendes Konzept zur nachhaltigen Entwicklung audiovisueller Medien. Erfahrungen aus anderen Ländern legen es außerdem nahe, auch in Niedersachsen neue Organisationsformen zu finden, die flexibler auf die Bedürfnisse des Marktes reagieren können und die Chance haben, weitere Partner mit finanziellem Engagement für eine Förderung audiovisueller Medien zu gewinnen. Schließlich muss geprüft werden, ob Allianzen mit anderen Ländern bei Wahrung niedersächsischer Interessen Erfolg versprechend sein können.


1. Inhalte einer Förderkonzeption

a) Kulturelle Filmförderung

Bei einer Neuordnung der Förderung audiovisueller Medien in Niedersachsen kann nach Meinung der Projektgruppe auf den bisherigen Teilerfolgen der Förderpolitik des Landes aufgebaut werden. Die Stärkung der Film-, Kino- und Medienkultur in Niedersachsen muss Förderziel bleiben. Insgesamt ist darauf zu achten, dass Institutionen und Projekte die Anforderungen an Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit erfüllen. Soweit sie überregionale Bedeutung haben, sollten Institutionen und Projekte mit einer gewissen Planungssicherheit ausgestattet werden. Im Rahmen der Produktionsförderung muss eine Förderung von kulturell hochwertigen Projekten möglich bleiben, auch wenn sie nicht unbedingt eine Rendite erwarten lassen. Die Förderung qualitativ beachtlicher Produktionen war bisher eine Stärke des niedersächsischen Systems, auf die bei einer Neukonzeption nicht verzichtet werden sollte. Bezüglich der Förderhöhe sollten Bagatellgrenzen gesetzt werden. Durch eine gemeinsame Nutzung zentraler Ressourcen und Einrichtungen könnten nach Einschätzung der Projektgruppe Synergieeffekte erzielt werden.

b) Wirtschaftsorientierte Förderung audiovisueller Medien

Die Arbeitsplätze schaffende Dynamik der Förderszene in anderen Ländern lässt es aus Sicht der Projektgruppe ratsam erscheinen, die Anstrengungen auf dem Gebiet der wirt-schaftlichen Filmförderung in Niedersachsen deutlich zu verstärken. Die der Projektgruppe vorgestellten Konzepte der Filmförderung anderer Länder könnten hier Vorbild sein. Ziel sollte es sein, eine Förderung audiovisueller Medien so auszugestalten, dass ein Landeseffekt erwartet werden kann, der signifikant höher als der ausgezahlte Förderbetrag ist. Vertreterinnen und Vertreter der Fördereinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben berichtet, dass dort Landeseffekte von 180 bis 200 % erzielt werden. Zielvorstellung sollte es sein, dass künftig auch in Niedersachsen 1,-- DM Fördergeld in aller Regel 1,50 DM Umsatz im Land bringt. Nach Meinung der Projektgruppe ist es aus strukturpolitischen Gründen allerdings nicht nur geboten, Filmförderprogramme unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten anzupassen und im Volumen zu erhöhen, vielmehr erscheint es auch notwendig, bereits bestehende Wirtschaftsfördermaßnahmen (wie z. B. die Förderung der Existenzgründung) an den Bedürfnissen der Medienbranche zu orientieren und in einem größeren Umfang als bisher Unternehmen mit audiovisueller Produktion zugänglich zu machen.

c) Förderschwerpunkte

Ohne der von der Landesregierung in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung vorgreifen zu wollen, empfiehlt die Projektgruppe, die für Medienstandorte wie Köln, München oder Berlin/Potsdam konzipierten Förderschwerpunkte nicht einfach zu kopieren, sondern die Förderung dem besonderen Bedarf Niedersachsens und seinen Möglichkeiten anzupassen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gibt die Projektgruppe im Einzelnen folgende Empfehlungen:

Insgesamt ist das Fördervolumen deutlich anzuheben und in diesem Zusammenhang auch die prozentuale Gewichtung zwischen institutioneller und Projektförderung zu Gunsten der Projektförderung zu verschieben.
Fördermaßnahmen sollten die kulturelle und wirtschaftliche Innovationskraft der Zuwendungsempfänger und -empfängerinnen stärken und ihnen - soweit nötig und möglich - Planungssicherheit geben.
Bei der Förderung von Film- und Fernsehproduktionen sollte berücksichtigt werden, dass bessere Zweitverwertungsrechte die Eigenkapitalausstattung der Produzenten und Produzentinnen stärken.
Die Förderung von audiovisuellen Produktionen unter Einsatz von Multimedia ist auszubauen.
In Kooperation mit anderen Ländern müsste zudem eine Förderung größerer Kinofilmproduktionen möglich sein (setzt eine höhere Kompatibilität der Fördersysteme voraus).
Das Marketing von Projekten sowie die Verleih- und Vertriebsmaßnahmen von (geförderten) Produktionen sollten intensiviert werden.
Die weitere Förderung von Festivals und nicht gewerblicher Kinos ist enger an die Höhe kommunaler Zuwendungen zu koppeln (Ausnahmen bei Veranstaltungen von nationaler bzw. internationaler Bedeutung).
Wegen ihrer Einzigartigkeit kann die Drehbuchwerkstatt Niedersachsen zu einer zentralen norddeutschen Einrichtung mit dem Ziel ausgebaut werden, mehr Produktionen nach Norddeutschland zu holen.
Nicht nur im Interesse einer Förderung der Medienkompetenz muss auch die Kinder- und Jugendfilmarbeit weiterhin unterstützt werden.
Der Filmnachwuchs ist durch eine gezielte Förderung von Projekten niedersächsischer Filmstudenten und -studentinnen zu stärken.


d) Medienstandort Niedersachsen

Für die Entwicklung des Mediensektors in Niedersachsen ist von Bedeutung, dass nach Einschätzung aller Fachleute in erster Linie - und fast ausschließlich - der Standort Hannover die Chance hat, im Verhältnis zu den großen Medienstandorten in Deutschland nicht den Anschluss zu verlieren. Mit dem Medienzentrum an der Goseriede ist ein vielversprechender Anfang gemacht.

Ein kaum wettzumachender Standortnachteil ist allerdings, dass in Niedersachsen kein Fernsehveranstalter seinen Sitz hat. Demgegenüber könnte es sich als Vorteil herausstellen, dass spätestens nach der EXPO 2000 im Umfeld des Messegeländes Objekte zur Verfügung stehen, die in optimaler Weise für eine Mediennutzung geeignet sind (Spitzentechnik, großzügige Hallen, exzellente Verkehrsanbindung). Dieses Potential der EXPO-Nachnutzung muss Niedersachsen in den Mittelpunkt einer Werbekampagne stellen.

Sowohl die EXPO-Plaza als auch das südlich an dieses Areal anschließende Pavillongelände sind für eine Nachnutzung durch Film- und Medieneinrichtungen von herausragendem Interesse. Während für einen Großteil der auf dem Plaza-Gelände errichteten Gebäude bereits Pläne für eine Nachnutzung bestehen und dort auch zwei Komplexe zur späteren Nutzung als gemeinsames "Kurt-Schwitters-Forum" der Hochschule für Musik und Theater sowie der Fachhochschule Hannover vorgesehen sind, bestehen für zahlreiche Pavillons der Nationen noch keine konkreten Nachnutzungspläne. Hier stünde in ausreichendem Maße modernste, z. T. großvolumige Bausubstanz zur Verfügung, um dort in einem vernetzten Ensemble einen konzentrierten und zügigen Ausbau des Medienstandorts Hannover zu begründen.

Die Projektgruppe schlägt daher vor, mit potentiellen Nutzern Gespräche aufzunehmen und im Rahmen der Neuordnung der Film- und Medienförderung in Niedersachsen kurzfristig ein Konzept für die Erschließung des EXPO-Geländes durch Film- und Medieneinrichtungen zu entwickeln.

Neben Hannover werden dem Standort Braunschweig spezifische Chancen eingeräumt. Zentrum fast aller Medienaktivitäten ist hier die Hochschule für Bildende Künste (HBK). Die dort eingerichtete Filmklasse ist eine der renommiertesten in Deutschland. Lehrer und Absolventen dieser Klasse haben zahlreiche nationale und internationale Preise erhalten. Die HBK hat sich in den letzten Jahren auf Experimentalfilm und -video spezialisiert und nutzt in verstärkten Umfang neue Medien. Mit dem kurz vor der Realisierung stehenden Entwicklungszentrum für Kunst, Medien und Design ("artmax") verbindet die Stadt Braunschweig die Hoffnung, die Medienaktivitäten im Umfeld der HBK auszubauen. Bislang fehlt vor allem eine nennenswerte Produzentenszene. Hier könnte "artmax" neue Impulse geben.

Für das niedersächsische Umland des Medienstandortes Hamburg sieht die Projektgruppe dagegen auch mittelfristig wenig Chancen für eine positive Entwicklung und für eine stärkere Auslastung bestehender Produktionseinrichtungen. Die Abwanderung von Premiere TV nach München sowie die Verlagerung von Fernsehredaktionen und -produktionen bundesweiter Veranstalter wie SAT.1 von Hamburg nach Berlin werden zu Umsatzverlusten und zum Rückgang der Auslastungsquote von Produktionseinrichtungen wie Studio Hamburg führen. Auch bei einer eventuellen Steigerung der Nachfrage nach Produktionskapazitäten in Norddeutschland ist deshalb zunächst mit einer Kompensation der eingetretenen Ausfälle am Standort Hamburg zu rechnen.

e) Aus- und Weiterbildung

Eine Verbesserung der Infrastruktur für Film- und Fernsehproduzenten steht in enger Wechselbeziehung zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung für Medienberufe. Im Hochschulbereich gibt es vor allem in Hannover und Braunschweig gute Ansätze, die weiterentwickelt werden sollten.

Nach Ansicht der Projektgruppe gehört die Nachwuchsförderung im Film- und Medienbereich zu den unverzichtbaren Investitionen in die Zukunft des Medienstandorts Deutschland. Dabei sind einerseits künstlerische Talente und experimentelle Arbeiten zu unterstützen. Andererseits gilt es, technisch-fachliche Qualifikationen zu vermitteln, d. h. eine professionelle Aus- und Weiterbildung zu fördern. Hierbei spielen auch neue Berufsbilder (wie z. B. Mediendesigner, Mediengestalter Bild und Ton, Medienkaufmann) eine wesentliche Rolle. Der NDR muss nach Ansicht der Projektgruppe auch auf diesem Gebiet mehr als bisher in die Pflicht genommen werden und in Niedersachsen zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten bieten.

Neben einer fundierten Ausbildung für die im audiovisuellen Bereich Tätigen ist ein - den jeweiligen Bedürfnissen angepasstes - Weiterbildungsangebot unverzichtbar. Im Zuge der Neuordnung der Förderung audiovisueller Medien in Niedersachsen wäre der Bereich der praxisbegleitenden Weiterbildung nach Meinung der Projektgruppe stärker zu gewichten, damit niedersächsische Medienschaffende an den momentanen und künftigen Herausforderungen der sich rasant weiterentwickelnden Medienlandschaft kreativ mitarbeiten können. Durch verstärkte Kooperation und Koordination der Anbieter im Weiterbildungssektor sollten mögliche Schwachstellen korrigiert werden.

Grundsätzlich zu begrüßen ist aus Sicht der Projektgruppe die Tendenz, bisher partikulare Studienangebote und Forschungsaktivitäten niedersächsischer Hochschulen im Medienbereich zu verbinden, zu konzentrieren und ggf. auch räumlich zusammenzufassen. Durch die geplante Errichtung des "Kurt-Schwitters-Forums" auf dem EXPO-Gelände zeichnet sich eine Bündelung der Medienausbildungsangebote der bisher sieben über das Stadtgebiet Hannover verteilten Standorte der Hochschule für Musik und Theater und der Fachhochschule Hannover ab. Die dabei vorgesehene Zusammenfassung verteilter Hochschulaktivitäten auf den Feldern Musik (Jazz/Rock/Pop), Schauspiel (Szenografie/Bühnenbild/Kostüm und Maske), Produkt- und Industrie-Design, Bildende Kunst, Mediendesign, Journalistik und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Medienmanagement soll es ermöglichen, fach-
übergreifend auszubilden, gemeinsame zentrale Einrichtungen wie Studios zu nutzen und bei Produktionen zu kooperieren.

Das Vorhaben "Kurt-Schwitters-Forum" greift im Kern die Anfang der 90er Jahre geborenen Idee einer zentralen "Medienakademie Hannover" auf. Gleichzeitig bleibt die Eigenständigkeit der beiden kooperierenden Hochschulen erhalten. Durch einen gemeinsamen Campus, gemeinsame Studiengänge, gemeinsam genutzte Räume und Einrichtungen sowie ggf. eine gemeinsame Berufungspolitik zeichnen sich damit im Bereich der Medienausbildung zahlreiche Synergieeffekte ab, die auch über den Raum Hannover hinaus, z. B. durch Kooperation mit der HBK Braunschweig und der Universität Hildesheim sowie außeruniversitären Ausbildungsangeboten, Wirkung zeigen sollten. Das Forum könnte einen zentralen Baustein zur weiteren Entfaltung von Medienaktivitäten auf dem nachgenutzten EXPO-Gelände bilden.

Vor dem Hintergrund der Überlegungen, auf dem Gelände zukünftig konzentriert Film- und Medieneinrichtungen anzusiedeln bzw. bestehende Einrichtungen dorthin zu verlagern, böten sich dem "Kurt-Schwitters-Forum" zahlreiche Kooperationspartner in unmittelbarer Nachbarschaft. Es sollte daher nach Ansicht der Projektgruppe auch konsequent vermieden werden, Einrichtungen wie etwa die Filmklasse der FH Hannover an andere Hochschulstandorte zu verlagern, wie dies derzeit aufgrund wohl nicht harmonisierter Planungen vorgesehen ist.


2. Organisationsformen

Neue Schwerpunkte bei den Inhalten müssen nach den Erfahrungen in anderen Ländern auch mit neuen Organisationsformen korrespondieren. Als neue Organisationsform könnte sich hier in erster Linie eine Mediengesellschaft nach dem Vorbild anderer Länder anbieten. Darüber hinaus sollten aber auch Kooperationen mit anderen Ländern in Betracht gezogen werden. Unabhängig davon erscheint es der Projektgruppe dringend geboten, Mittel des Landes, des NDR (einschl. Rundfunkgebühren) und möglicher weiterer Partner zu konzentrieren und einen flexibleren Einsatz zu ermöglichen.

a) Mediengesellschaft Niedersachsen

Aus Sicht der Projektgruppe wird eine eigenständige Mediengesellschaft Niedersachsen favorisiert, die sowohl kulturelle als auch wirtschaftliche Förderung einschließt. Wenn die von der Landesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung der Multimediaförderung besondere Bedeutung zumessen sollte, könnte diese in einer Mediengesellschaft Niedersachsen ähnlich wie in der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg eigenständiges Gewicht erhalten. Allerdings sind Konkurrenzen zwischen den Förderbereichen zu vermeiden.

Die Mediengesellschaft hätte nicht nur die Aufgabe, über die Vergabe von Mitteln zur Förderung audiovisueller Medien zu entscheiden, sie müsste sinnvollerweise auch zentrale Servicefunktionen erfüllen. Sie sollte für den Medienstandort Niedersachsen werben, Produzenten und Produzentinnen bei der Realisierung ihrer Vorhaben unterstützen (z. B. Location, Casting, Kontaktstelle zu Behörden) und Kooperationsmöglichkeiten entwickeln. Zusätzlich sollte sie auch über Fördermöglichkeiten außerhalb niedersächsischer Förderung informieren (z. B. Bundes- und EU-Mittel).

Die Kompetenz von Einrichtungen, die entsprechende Funktionen bisher in Niedersachsen wahrnehmen (z. B. LTS Wirtschaft, Film & Medienbüro, Medienwerkstätten, Kinobüro, Medienhäuser), sollte von der neuen Gesellschaft genutzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit Institutionen der Aus- und Weiterbildung in Niedersachsen (z. B. Hochschule für Bildende Künste in Braunschweig und "Kurt-Schwitters-Forum" in Hannover) sowie Institutionen, die eine Existenzgründung oder Ansiedlung von Medienunternehmen fördern können (z. B. Investment Promotion Agency), wäre aus Sicht der Projektgruppe anzustreben.

Eine schlank und schlagkräftig strukturierte Mediengesellschaft Niedersachsen sollte aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern als GmbH organisiert sein. Ohne eine Beteiligung des Landes und des NDR wäre eine solche Gesellschaft nicht vorstellbar. Vor dem Hintergrund, dass die Filmförderung in Niedersachsen bisher überwiegend von der bei der NORD/LB angesiedelten LTS Wirtschaft abgewickelt wurde, ist auch eine Beteiligung der NORD/LB anzustreben. Im Übrigen wären das ZDF, RTL, SAT.1 und andere private Rundfunkveranstalter als Partner zu gewinnen. Entsprechendes würde für eine Beteiligung der Landesmedienanstalt an der Mediengesellschaft gelten. Auch für andere Institutionen (wie Banken), die sich finanziell engagieren wollen, müsste die Gesellschaft selbstverständlich offen stehen.

Für die Geschäftsführung müsste eine herausragende Persönlichkeit gefunden werden. Das setzt nach Überzeugung der Projektgruppe eine entsprechende Dotierung und bundesweite Ausschreibung voraus.

b) Länderübergreifende Filmförderung

Bei den weiteren Überlegungen sollte auch berücksichtigt werden, dass nicht nur der NDR, sondern beispielsweise auch RTL und andere einen Zusammenschluss der Filmförderungen in Norddeutschland empfehlen. Das dann noch größere Volumen einer Förderung würde die Konkurrenzfähigkeit des Nordens gegenüber anderen Medienstandorten noch deutlicher stärken. Diese Alternative wäre deshalb in Gesprächen mit den anderen norddeutschen Ländern zu prüfen. Ziel kann es allerdings nicht sein, einen Medienstandort wie Hamburg mit Hilfe niedersächsischer Mittel zu stützen. Mit anderen Worten: Bei einer Konzentration im Norden müsste sichergestellt sein, dass der Niedersachsen-Effekt in vollem Umfang erhalten bliebe. Mit Blick auf die Sogwirkung Hamburgs könnte sich das nach Ansicht der Projektgruppe schwierig gestalten.

Alternativ sollten vor diesem Hintergrund auch alternative Formen der Zusammenarbeit im Norden geprüft werden (z. B. Kooperation einer Mediengesellschaft Niedersachsen mit der Filmförderung Hamburg in bestimmten Bereichen). Neben einer Zusammenarbeit mit Partnern in NDR-Ländern wären auch Kooperationen mit Bremen und anderen Ländern vorstellbar, wie sie schon heute bei größeren Kinofilmproduktionen üblich sind.


3. Finanzquellen

a) Kapitalausstattung einer Gesellschaft (einschl. Rundfunkgebühren)

Eine neue niedersächsische Filmförderung (besser: Förderung audiovisueller Medien) müsste nach übereinstimmender Ansicht von Fachleuten über eine kräftige Finanzausstattung verfügen, wenn sie im Verhältnis zu den großen Medienstandorten konkurrenzfähig werden will. Nach Einschätzung der Projektgruppe wäre hier allein in Niedersachsen ein Fördervolumen von mindestens 20 Mio. DM pro Jahr anzustreben. Ein Fördervolumen dieser Größenordnung könnte sich wie folgt zusammensetzen:

Landesmittel:
Neben den bisher vom MWK eingesetzten Mitteln (in den letzten Jahren im Schnitt mindestens 4 bis 5 Mio. DM) sollten zusätzliche Mittel aus dem Bereich Wirtschaftsförderung vorgesehen werden. Der Einfluss des Landes auf die Gesellschaft ist von der Höhe des Landesanteils abhängig.

Rundfunkgebühren:
Um eine Kontinuität der für die Filmförderung zur Verfügung stehenden Mittel (sog. Vorab in Höhe von 10 % und jährliche Rückflüsse) auf dem bisherigen Niveau zu halten, bietet sich auch zur Gewährleistung der Planungssicherheit eine Erhöhung des Vorabs an. Hierzu bedarf es allerdings einer politischen Entscheidung, da eine solche Erhöhung gleichzeitig die für andere Aufgabenfelder der Landesmedienanstalt zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Die Projektgruppe empfiehlt mehrheitlich eine Erhöhung auf 25 % durch eine entsprechende Änderung des § 64 Abs. 3 Landesrundfunkgesetz.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten:
Unabhängig von den Rundfunkgebührenmitteln (aus Vorab und Rückflüssen) wäre in Niedersachsen ebenso wie in anderen Ländern ein Beitrag des NDR aus originären Mitteln einzufordern. Dieser könnte sich proportional an dem Engagement des NDR für die Filmförderung in Hamburg in Höhe von 2 Mio. DM pro Jahr orientieren. Außerdem sollte nach Ansicht der Projektgruppe auch mit dem ZDF über eine Beteiligung verhandelt werden. Das Engagement des ZDF bei den großen Filmfördereinrichtungen in Deutschland bewegt sich zwischen 1 Mio. DM (Mitteldeutsche Medienförderung sowie Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg) und 5 Mio. DM (Filmstiftung Nordrhein-Westfalen).

Private Rundfunkveranstalter:
Neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern sollten auch private Fernsehveranstalter zu einem stärkeren Engagement bei der Filmförderung in Niedersachsen aufgefordert werden. Ähnlich wie bei den anderen großen Filmfördereinrichtungen in Deutschland kämen hier Beteiligungen von RTL, SAT.1 und Pro 7 an einer Mediengesellschaft Niedersachsen in Betracht. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin/Bran-denburg sind diese Veranstalter mit jeweils 2 bis 3 Mio. DM pro Jahr engagiert. Wegen des schon vorhandenen Engagements von VIVA in Niedersachsen wäre auch mit diesem Veranstalter über eine mögliche Beteiligung zu sprechen.

Förderung durch Bund, EU und Europarat

Mit Blick auf die oben beschriebenen Filmförderungen des Bundes, der EU-Kommission und des Europarates empfiehlt die Projektgruppe, diese Möglichkeiten in Niedersachsen mehr als bisher zu nutzen. Auch insofern sollte die Mediengesellschaft Servicefunktionen übernehmen und Film- und Fernsehproduzenten in Niedersachsen kompetente Hilfestellung beim Aufspüren von Förderprogrammen sowie bei der Antragstellung geben.

In Bezug auf das MEDIA II - Programm besteht aktueller Handlungsbedarf. Es gilt, die Beratung und Unterstützung von Unternehmen und Institutionen bei der Projektentwicklung bzw. Anpassung von Projekten an die Fördervoraussetzungen zu erhöhen, um die potentiell vielfältigen Möglichkeiten der einzelnen Förderachsen des MEDIA-Programms zukünftig besser zu nutzen.

c) Fondsfinanzierung

Überdurchschnittliche Zuwachsraten der Medienwirtschaft und die ständig wachsende Nachfrage nach Sendematerial für den Rundfunkbereich haben in den zurückliegenden Jahren auch zu einer verstärkten Bildung von Filmfonds geführt. Der Zweck dieser Fonds besteht darin, unter Einsatz von Kapital, das von privaten Anlegern zur Verfügung gestellt wird, Filme zu (ko-)produzieren, Filmlizenzen zu erwerben und zu verwerten oder - als Unterfall des Rechtehandels - Filmrechte zu leasen. Mischformen dieser Fondszwecke sind dabei möglich.

Filmproduktionsfonds sind, verkürzt dargestellt, so konzipiert, dass der private Geldanleger unmittelbar oder mittelbar über Treuhänder zum Mitunternehmer und damit zum Produzenten der von dem Fonds finanzierten Filme wird. Der Anleger partizipiert an den Gewinnen und Verlusten der Fondsgesellschaft und damit am wirtschaftlichen Schicksal der fondsfinanzierten Filme. Das Risiko des Anlegers wird aufgrund der rechtlichen Konstruktion der Fonds, in der Regel GmbH & Co. KG's, auf die geleistete Einlage beschränkt. Diese Konstruktion schafft, kombiniert mit den zurzeit noch bestehenden steuerrechtlichen Vergünstigungen, die Basis für die Einwerbung privaten Kapitals in nennenswertem Umfang; das ermöglicht in Ergänzung und in Kombination mit öffentlichen Fördermitteln nicht nur mehr Filmproduktionen, sondern vor allem auch hochbudgetierte Qualitätsproduktionen.

Nach Branchenangaben gibt es derzeit 20 Filmfonds mit einem prospektierten Finanzvolumen von rd. 2 Mrd. DM. Vom eingesetzten Kapital werden allerdings überwiegend internationale, vorwiegend amerikanische Filmproduktionen finanziert und nur zu einem Anteil von weniger als 15 % Filme, die in Deutschland oder Europa produziert werden. Eine Belebung der deutschen Filmwirtschaft durch Mittel aus Produktionsfonds kann aber nur dann erreicht werden, wenn es gelingt, das eingeworbene Kapital zum überwiegenden Teil für inländische Produktionen einzusetzen. Diese Zielsetzung verfolgen z. B. die in Berlin und Brandenburg 1998 neu aufgelegten Filmfonds, die die Unterstützung einer Filmproduktion davon abhängig machen, dass der Schwerpunkt der Produktion in der Region Berlin/Brandenburg liegt.

Die Attraktivität privater Kapitalanlagen in Filmfonds wird entscheidend mitgeprägt durch die steuerlichen Vergünstigungen für die Fondszeichner. Die derzeit diskutierten Steuerreformpläne, mit denen u. a. die Vergünstigungen der Verlustabschreibung abgebaut werden sollen, lassen eine zurückhaltende Investitionsneigung privater Kapitalanleger bei der Zeichnung von Medienfonds erwarten. Die noch offene steuerrechtliche Diskussion ermöglicht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Bewertung der Eignung von Filmfonds als standortpolitischem Förderungsinstrument. Sie wäre grundsätzlich zu bejahen, wenn es entsprechend dem Vorbild der Filmfonds in Berlin und Brandenburg gelänge, den Einsatz von Fondsmitteln mit einem aus der öffentlichen Förderung hinreichend bekannten Inlandseffekt zu verknüpfen. Die Verwirklichung des in die steuerrechtliche Diskussion eingebrachten Vorschlages, die steuerlichen Vergünstigungen auf Produktionen zu beschränken, die zum überwiegenden Teil im Inland oder im europäischen Ausland erfolgen, wäre ein wichtiger Beitrag zur Erreichung dieses Zieles.

Die Projektgruppe empfiehlt, die Option, einen niedersächsischen bzw. norddeutschen Filmfonds aufzulegen und in Ergänzung der öffentlichen Filmförderung als standortpolitisches Instrumentarium zu nutzen, nach Abschluss der Diskussion über die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen von Fonds erneut aufzugreifen. Das könnte auch Aufgabe einer künftigen Mediengesellschaft Niedersachsen sein.

4. Überprüfung des Verfahrens

Derzeit unterscheidet sich das Verfahren der Filmförderung aus Mitteln des Landes deutlich von dem der Filmförderung aus Rundfunkgebühren. Vereinfachungen könnten größtenteils kurzfristig und unabhängig von der Gründung einer Mediengesellschaft realisiert werden.

a) Förderung aus Landesmitteln

Die Anträge werden gegenwärtig bei der LTS Wirtschaft - Bereich Filmförderung - gestellt. Nach deren Prüfung werden sie an das Film & Medienbüro weitergeleitet, das die geschäfts-führende Stelle der Filmkommission ist. Dort werden die Anträge nochmals geprüft und anschließend an die Mitglieder der Filmkommission weitergegeben. Die Beratung der Antragsteller und Antragstellerinnen erfolgt sowohl bei der LTS als auch beim Film & Medienbüro. Der LTS obliegt dann die Bewilligung bzw. ggf. die Ablehnung, die Auszahlung der Fördermittel in Raten, die Bearbeitung von Änderungen während der Durchführung der Fördermaßnahmen sowie die Prüfung der Verwendung der Fördermittel. Dieses Verfahren führt zeitweise zu Problemen.

Förderung aus Rundfunkgebühren

Bei der sog. NDR-Förderung ist das Verfahren inzwischen erheblich vereinfacht und somit auch wesentlich übersichtlicher und kostengünstiger. Die LTS nimmt hier als geschäftsführende Stelle des Beirates sämtliche anfallenden Aufgaben wahr. Darüber hinaus leistet das Film & Medienbüro - insbesondere über die Drehbuchwerkstatt - eine fachliche Beratung der Antragsteller und Betreuung der geförderten Projekte. Abweichend von der Landesförderung sind hier bereits folgende Vereinfachungen durchgeführt worden:

Vereinfachung der Antragsformulare,
Kalkulationsprüfung erst nach Förderempfehlung durch den Beirat,
Verzicht auf die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes,
nachträgliche Entscheidung über Änderungen während der Projektdurchführung im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises,
vereinfachte Prüfung der Verwendungsnachweise; nur im Einzelfall Belegprüfung,
zinsbringende Geldanlage der Fördermittel,
globale Mittelzuweisung, keine Begrenzung auf Haushaltsjahre,
Förderung von Kosten anstatt Ausgaben.

Verfahrensvereinfachungen

Neben den bereits bei der Filmförderung aus Rundfunkgebühren durchgeführten Änderungen, die auch für die Filmförderung aus Landesmitteln angewendet werden sollen, wären nach Ansicht der Projektgruppe folgende Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung des Verfahrens einzuleiten:

Konzentration der gesamten Abwicklung auf eine Stelle (realistisch erst mit Gründung einer Mediengesellschaft),
Erhöhung der Anzahl der jährlichen Sitzungstermine (auch für die NDR-Förderung),
Einführung einer Mindestfördersumme (von z. B. 10 000 DM),
Vergabe der Filmprogrammpreise nicht als Zuwendungen, sondern als Prämien (ohne Bewilligungsbescheid und ohne Verwendungsnachweis),
weitere Senkung des Prüfungsaufwandes.


IV. Schlussfolgerungen


1. Empfehlungen zur Förderung audiovisueller Medien

Zusammenfassend ergibt sich aus Sicht der Projektgruppe ein Bündel von Empfehlungen, die nicht nur auf eine Optimierung der Filmförderung im engeren Sinne abzielen, sondern vielmehr auch Vorschläge zur Aus- und Weiterbildung in Medienberufen, zur Stärkung der audiovisuellen Produktion und zur Nachnutzung des EXPO-Geländes enthalten. Eine Vielzahl der Empfehlungen kann dabei unabhängig voneinander verwirklicht werden. Kernstück ist allerdings die von der Projektgruppe vorgeschlagene Gründung einer Mediengesellschaft Niedersachsen.

Im Einzelnen lassen sich die Empfehlungen zur Förderung audiovisueller Medien in Niedersachsen wie folgt zusammenfassen:

Das Volumen der Förderung sollte insgesamt deutlich (auf mindestens 20 Mio. DM pro Jahr) erhöht werden, damit Niedersachsen im Vergleich zu anderen Ländern wettbewerbsfähig bleiben kann; um dies zu realisieren, muss das Land finanzstarke Partner gewinnen.

Die bisher überwiegend kulturelle Filmförderung in Niedersachsen sollte neue (zusätz-
liche) inhaltliche Schwerpunkte setzen, durch eine stärker wirtschaftsorientierte Förderung audiovisueller Medien ergänzt werden und damit insgesamt eine mehr kulturwirtschaftliche Ausrichtung erhalten.

Innerhalb der Förderung sollte sich das Gewicht zwischen institutioneller und Projektförderung zu Gunsten der Letzteren verlagern; es sollten mehr als bisher Synergieeffekte genutzt und vorwiegend Projekte von überregionaler Bedeutung gefördert werden.

In Kontakten mit den übrigen norddeutschen Ländern sollte kurzfristig geprüft werden, ob die vom NDR vorgeschlagene Konzentration der Filmförderung in Norddeutschland Realisierungschancen hat; Vorteile einer solchen Lösung für Niedersachsen werden von der Projektgruppe derzeit allerdings skeptisch beurteilt.

Alternativ sollte die Gründung einer Mediengesellschaft Niedersachsen zusammen mit dem NDR (zwingend), der NORD/LB und möglichen weiteren Partnern (z. B. ZDF, RTL und SAT.1) geprüft werden; diese Lösung wird von der Projektgruppe favorisiert.

Zu den Aufgaben einer Mediengesellschaft Niedersachsen sollte nicht nur die Film- und Multimediaförderung gehören; vielmehr sollte eine solche Gesellschaft auch zentrale Servicefunktionen für Medienunternehmen wahrnehmen.

In Gesprächen mit dem NDR sollte sich die Landesregierung für ein insgesamt noch stärkeres Engagement in Niedersachsen (dem Land mit den mit Abstand meisten Gebührenzahlern) einsetzen; es sollten insbesondere mehr Produktionen in Niedersachsen realisiert, dort noch mehr Ausbildungsangebote geschaffen und schließlich der Anteil programmlicher Verantwortung des Landesfunkhauses weiter erhöht werden.

Zusammen mit dem Kommunalverband Großraum Hannover und der Landeshauptstadt sollte ein Konzept zur Stärkung des Medienstandortes Hannover entwickelt werden; in diese Überlegungen wären auch Möglichkeiten einer Nachnutzung des EXPO-Geländes für Medienzwecke einzubeziehen.

Das Landesrundfunkgesetz sollte mit dem Ziel geändert werden, eine stärkere Kontinuität des für die Filmförderung zur Verfügung stehenden Anteils aus den Rundfunkgebühren zu erreichen; die Projektgruppe empfiehlt mehrheitlich eine Erhöhung des Vorabs von 10 auf 25 % (in anderen Ländern bis zu 50 %).

Innerhalb der Landesregierung sollte die Koordination bei der Förderung audiovisueller Medien verbessert werden; die Projektgruppe empfiehlt mehrheitlich eine zentrale Zuständigkeit der Staatskanzlei, wie sie sich für den Bereich Medienentwicklung und -förderung in anderen Ländern bereits bewährt hat.


2. Vorschlag zum weiteren Verfahren

Mit der Vorlage des Berichts verbindet die Projektgruppe die Bitte an den Leiter der Staatskanzlei, die Mitglieder der Landesregierung alsbald über die Empfehlungen zu unterrichten. Die Projektgruppe wird dann gleichzeitig alle Institutionen und Personen unterrichten, die an der Erstellung des Berichts in irgendeiner Weise beteiligt waren.

Vor einer Umsetzung der Empfehlungen sollte nach Ansicht der Projektgruppe das für Ende Oktober 1999 erwartete Ergebnis des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zu "Perspektiven der Medienwirtschaft in Niedersachsen" abgewartet werden. Die Projektgruppe regt an, unmittelbar danach den beteiligten Ressorts (Staatskanzlei, Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr) den Auftrag zu erteilen, eine gemeinsame Kabinettsvorlage mit konkreten Vorschlägen zum weiteren Verfahren zu erstellen.


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Osnabrück-Net Letzte Änderung: 27.8.1999